Lebenslagen
Leben mit einer Behinderung
2. Leistungen zur Teilhabe
2.2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Für behinderte Menschen ist eine berufliche Betätigung eine wesentliche Voraussetzung, um am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Die zentrale Aufgabe der Leistungen zur beruflichen Teilhabe liegt auch darin, den behinderten Menschen zu einer seinem Leistungsvermögen angemessenen und möglichst dauerhaften Tätigkeit zu befähigen.
Um dieses Ziel zu erreichen, steht eine Vielzahl von Hilfen zur Verfügung:
- Berufsförderung
- Fortbildung
- Probebeschäftigung
- Neuorientierung
- Umschulung
- Werkstätten für behinderte Menschen
- sonstige Leistungen
- Integrationsprojekte
Berufsförderung
In der Berufsförderung werden umfangreiche Hilfen gegeben, die erforderlich sind, um die Erwerbsfähigkeit eines behinderten Menschen zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen. Berücksichtigt werden seine Leistungsfähigkeit, Neigung und bisherige Tätigkeit. War der behinderte Mensch schon berufstätig, ist es das Ziel, den bisherigen Arbeitsplatz oder den bisherigen Beruf zu erhalten. Ist dies nicht möglich, werden Hilfen angeboten, um einen neuen Beruf zu erlernen. Die Agenturen für Arbeit sind dann erste Anlaufstelle.
Leistungen, die den bisherigen Beruf und den alten Arbeitsplatz sichern, sind unter anderem: Übernahme der Kosten für technische Arbeitshilfen sowie Hilfen zur Einrichtung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes.
Fortbildung
Die berufliche Fortbildung baut auf bereits vorhandenem beruflichen Wissen auf. Sie frischt Kenntnisse auf und schließt bestehende Lücken. Andererseits erweitert sie das Wissen und passt es dem derzeitigen technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Stand an.
Fortbildungslehrgänge werden von Betrieben, örtlichen Weiterbildungseinrichtungen und von den Berufsförderungswerken angeboten.
Probebeschäftigung
Wenn ein neuer Arbeitsplatz gefunden werden muss, kommt zusätzlich die Übernahme der Kosten für eine befristete Probebeschäftigung in Betracht.
Arbeitgeber können Zuschüsse zu den Kosten der Eingliederung und Einarbeitung erhalten.
Neuorientierung
Wenn der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, ist meist eine berufliche Neuorientierung notwendig. Bestehen Zweifel, ob die berufliche Wahl richtig war, können verschiedene Berufstätigkeiten und Arbeitsplätze erprobt werden (in der Regel zwei Wochen lang).
Umschulung
Eine Umschulung kommt dann in Betracht, wenn eine neue berufliche Tätigkeit gefunden werden soll. Behinderte Menschen können einen neuen Beruf in einem Betrieb, bei einer der zahlreichen Weiterbildungseinrichtungen oder in einem Berufsförderungswerk erlernen. Die Umschulung erfolgt in der Regel in anerkannten Ausbildungsberufen (mit Kammerprüfung) und dauert in der Regel zwei Jahre.
In Berufsförderungswerken, die sich auf die Fortbildung und Umschulung für behinderte Erwachsene spezialisiert haben, wird mit einer auf die individuellen Belange ausgerichteten Betreuung versucht, denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung weder ihre bisher ausgeführte Tätigkeit weiter ausüben noch betrieblich oder in einer allgemeinen Weiterbildungseinrichtung umgeschult werden konnten, eine Weiterbildung zu ermöglichen. In der Bundesrepublik bestehen 28 dieser Einrichtungen mit insgesamt rund 15.000 Plätzen. Das Ausbildungsangebot umfasst kaufmännisch-verwaltende und gewerblich-technische Berufe sowie Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens. Für behinderte Menschen, die während der Umschulung nicht zu Hause wohnen können, ist ein Internat angeschlossen.
Unter dem Titel " Berufsförderungswerke" ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine ausführliche Broschüre erhältlich. Sie gibt auch Auskunft über Aufnahmebedingungen, Standorte und Bildungsangebote. Für psychisch behinderte Menschen gibt es außerdem berufliche Trainingszentren.
Werkstätten für behinderte Menschen
In Werkstätten für behinderte Menschen finden diejenigen behinderten Menschen, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, einen Platz. Nach einem Eingangsverfahren werden im Berufsbildungsbereich berufsfördernde Maßnahmen (kombiniert mit solchen zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit) angeboten. Es gibt derzeit in der Bundesrepublik rund 660 anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (LL) mit rund 190.000 Beschäftigten. Das Verzeichnis der anerkannten Werkstätten ist im Internet zu finden.
Nähere Auskünfte über die Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen sind erhältlich bei der Agentur für Arbeit, bei der Werkstatt selbst oder bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen.
Sonstige Leistungen
Die berufliche Rehabilitation stößt allerdings auch an Grenzen. So lässt sich ein Teil der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen (Ältere, Langzeitarbeitslose, unzureichend beruflich Qualifizierte oder wegen Art oder Schwere der Behinderung besonders Betroffene) selbst unter Einsatz aller vorhandenen Fördermöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur vermitteln, wenn bei der (Wieder-)Eingliederung in das Arbeitsleben besondere arbeits- und berufsbegleitende Fachdienste zur Verfügung stehen. Solche Fachdienste können die Agenturen für Arbeit, Rehabilitationsträger und das Integrationsamt bei der Erfüllung ihrer diesbezüglichen Aufgaben, insbesondere bei der Beratung der schwerbehinderten Menschen im Vorfeld der Arbeitsaufnahme, bei der Arbeitsplatzsuche, im Bewerbungsverfahren und nach der Arbeitsaufnahme sowie bei der Festigung des Beschaffungsverhältnisses unterstützen und den Betrieben und Verwaltungen mit Information, Beratung und Hilfestellung zur Seite stehen.
Die Fachdienste sollen auch beim Übergang von schwerbehinderten Menschen aus Werkstätten für behinderte Menschen tätig werden, desgleichen beim Übergang aus der Sonderschule in ein Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, wenn anderenfalls nur eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen in Betracht kommt. Auf der Grundlage von Erfahrungen und Erkenntnissen, die im Rahmen von Modellprojekten gesammelt wurden, wurde ein flächendeckendes und ortsnahes Angebot von Fachdiensten zur Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben (Integrationsfachdienste) unter Einbeziehung der vorhandenen Dienste zur Eingliederung behinderter Menschen aufgebaut.
Integrationsprojekte
Ein weiteres Förderinstrument zur Integration (vor allem besonders beeinträchtigter schwerbehinderter Menschen) in den allgemeinen Arbeitsmarkt stellt die Förderung von sogenannten Integrationsprojekten (LL) dar. Darunter werden verschiedene Formen zusammengefasst: Selbstständige Unternehmen oder unternehmensinterne Betriebe und Abteilungen zur Beschäftigung solcher schwerbehinderter Menschen, deren Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art oder Schwere der Behinderung oder sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Die Integrationsprojekte dienen insbesondere zur Eingliederung von in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigten schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Finanzierung von Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung sowie die Finanzierung von besonderem Aufwand erfolgt aus der Ausgleichsabgabe.
Rechtliche Grundlage der beschriebenen Hilfen ist das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).